Verkehrsrecht

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Wermelskirchen

Unfall, Bußgeldbescheid oder drohendes Fahrverbot? Im Verkehrsrecht zählt jeder Tag: Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist nur zwei Wochen möglich. Ich reagiere schnell und vertrete Sie gegenüber Versicherern und Behörden.

Meine Leistungen im Verkehrsrecht

Verkehrsunfall und Schadensersatz

Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld: Ich mache den kompletten Schaden geltend und übernehme die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Gerade bei Mithaftungsfragen zeigt sich, ob ein Schaden sauber und vollständig abgerechnet wird.

Bußgeldbescheide und Einsprüche

Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer: Ich lege fristwahrend Einspruch ein, fordere die Bußgeldakte an und prüfe die Messung auf Fehler. Oft entscheidet sich der Fall bereits daran, ob die Messung überhaupt gerichtsverwertbar dokumentiert wurde.

Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug abwehren

Wenn der Führerschein beruflich unverzichtbar ist, kämpfe ich um jede Möglichkeit: vom Absehen vom Fahrverbot gegen erhöhte Geldbuße bis zur Verteidigung im Entziehungsverfahren. Bei Straftaten im Straßenverkehr kann zusätzlich eine Entziehung nach § 69 StGB drohen, das erfordert eine andere Verteidigungsstrategie als ein reines Bußgeldverfahren.

Streit mit der Kfz-Versicherung

Kürzungen, verweigerte Regulierung, Streit um Kasko-Leistungen: Ich setze Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag durch und prüfe, ob die von der Versicherung angeführten Ausschlussgründe überhaupt greifen.

Werkstattkosten und Gutachterstreit

Sie haben das Recht auf einen eigenen Gutachter und eine Werkstatt Ihrer Wahl. Ich wehre pauschale Kürzungen auf Basis von Prüfberichten ab und setze die tatsächlichen Kosten durch, auch wenn die Versicherung auf eine günstigere Partnerwerkstatt verweist.

Rechtliche Grundlagen im Verkehrsrecht

Bei einem Verkehrsunfall haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs nach § 7 StVG grundsätzlich unabhängig vom Verschulden, allein weil von seinem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht. Sind mehrere Fahrzeuge beteiligt, wird die Haftung nach § 17 StVG anteilig nach dem Grad des Verschuldens und der jeweiligen Betriebsgefahr aufgeteilt. Deshalb kann auch bei einem Fahrfehler noch ein Anspruch gegen die Gegenseite bestehen.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, etwa Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße, werden per Bußgeldbescheid geahndet. Der Einspruch dagegen muss nach § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden, danach wird der Bescheid rechtskräftig. Bei gravierenden Verstößen mit Straftatcharakter, etwa Trunkenheitsfahrten, kann zusätzlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB erfolgen, was ein eigenständiges strafrechtliches Verfahren auslöst.

Bußgeldverfahren nach Einspruch verhandelt das Amtsgericht Wermelskirchen, zivilrechtliche Unfallschadensklagen je nach Streitwert ebenfalls das Amtsgericht Wermelskirchen oder das Landgericht Köln.

So läuft die Zusammenarbeit

Sofort melden

Nach Unfall oder Bescheid: nichts unterschreiben, keine Aussagen zur Sache. Erst anrufen.

Fristen sichern

Fristwahrender Einspruch, Akteneinsicht, Beweissicherung. Das passiert bei mir am ersten Tag.

Messung und Haftung prüfen

Messdaten, Gutachten, Haftungsquoten nach § 17 StVG: Ich prüfe die Sach- und Rechtslage und sage Ihnen ehrlich, was drin ist.

Durchsetzung

Regulierung mit der Versicherung, Verfahrenseinstellung oder Hauptverhandlung: Ich bleibe dran bis zum Ergebnis.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig, mit allen Punkten und Fahrverboten.

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden. Für Sie ist die Beauftragung dann in aller Regel kostenlos. Verhandeln Sie deshalb nie allein mit der gegnerischen Versicherung.

Zwei Wochen ab Zustellung, das schreibt § 67 OWiG vor. Danach ist der Bescheid rechtskräftig, inklusive Punkten und Fahrverbot. Senden Sie mir den Bescheid sofort zu, ich lege fristwahrend Einspruch ein und fordere die Akte an.

Häufiger als gedacht. Messfehler, fehlerhafte Eichung, unvollständige Messreihen oder Fehler im Verfahren führen immer wieder zur Einstellung. Gerade wenn Fahrverbot oder Punkte drohen, sollte die Messung geprüft werden.

Nein. Kürzungen bei Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung oder Reparaturkosten sind oft unberechtigt. Ich setze den vollen Schaden durch, notfalls gerichtlich.

Grundlage ist § 17 StVG: Jede Seite haftet nach dem Grad des Verschuldens und der von ihrem Fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr, unabhängig von einem konkreten Fahrfehler. Deshalb kann auch bei einem eigenen Fahrfehler noch eine Teilhaftung der Gegenseite bestehen. Ich rechne die realistische Haftungsquote für Ihren Fall durch.